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Wasserschutz und Eigentum            2009

Die Wasserschutzgebietsverordnung WSG-VO

beinhaltet ein absolutes Bauverbot. Jegliche Baumaßnahme (auch Umbau bestehender Häuser), ist von einer Ausnahmegenehmigung und bestimmten Bedingungen und Auflagen, sowie vom Ermessen der Bürokratie abhängig.

Vom Wasserschutz profitieren die Wasserversorger

Sie stellen ihre Ansprüche an den Umfang der Schutzflächen (der ganze Ortschaften umfassen kann) und an die erforderlichen Auflagen. Wasserversorger  bestimmen gewichtig mit, wenn es um Bauvorhaben geht.

„Heimliche Enteignung” ist keine Seltenheit

In unserem Fall im Augsburger Wasserschutzgebiet (der exemplarisch für andere Fälle steht)

  • wurde von der Bürokratie die Ausnahmegenehmigung zum Umbau des bestehenden Elternhauses an den Kanal geknüpft (städt. Wasserversorger fungierte als Gutachter in unserem Genehmigungsverfahren und lehnte Biokleinkläranlage zur Abwasserentsorgung kategorisch ab)
  • mußten wir den ca. einen Viertelkilometer langen Druckleitungskanal vollständig privat planen, genehmigen lassen, bauen und finanzieren (städt. Abwasserbetrieb lehnte Hausanschluß ab)
  • wurden die Kosten und damit der Schaden der WSG-VO allein uns aufgebürdet (auf Nachfrage lehnte Wasserversorger jede Entschädigung ab, städt. Bezuschussung bekamen wir nicht)
  • bot der Wasserversorger, gleichzeitig zu seinem Verlangen des Kanals an, uns Haus und Grund abzukaufen; d.h. ohne den teuren Kanal zu schaffen, hätten wir unser Haus auch billigst an die Stadtwerke verkaufen können!
  • wurde uns vom Wasserversorger als weitere “Alternative” angeboten, die bestehende Abwasserlösung zu belassen, sofern das Haus nicht umgebaut würde (für Häuser ohne Kanal sieht die WSG-VO jedoch die Beseitigung vor!)

Zweierlei Maß im Wasserschutzgebiet?

Wir wurden von der Stadt Augsburg gezwungen, den Erhalt des eigenen Wohnhauses mit einem privaten Druckleitungskanal teuer zu erkaufen. Und dies in einem dicht bebauten Gebiet, wo eine ungeregelte Bebauung jedes Jahr weiterwächst und wo Lokalpolitiker und Bürokraten alle Mißstände ignorieren und seit Jahren zuschauen. Die Kleingartentoiletten bekommen keinen Kanalanschluß. Warum? - Weil die Verantwortlichen der Stadt wissen, dass die Umwidmung in Grünflächen längst beschlossen ist.

Ergänzung: 2011 erfuhren wir die Wahrheit                                                                                         Sep. 2011

Der Augsburger Stadtrat beschloß 1993 die „Umwidmung in Grünflächen”, dort wo seit Jahrzehnten unser bestandgeschütztes Wohnhaus, sowie Hunderte Kleingärten sind. Dieser Beschluß wurde nie öffentlich bekannt gemacht und bei unserer Recherche wollte niemand aus dem Stadtrat oder der Verwaltung darüber sprechen.

 

So versuchen Bürokraten in Augsburg, Bürgern ihr Haus zu entreißen

Unter diesem Link finden Sie zur Eigentumsdebatte des Bundes der Schutzgebietsbetroffenen:

http://www.schutzgebietsbetroffene.de/html/eigentumsdebatte.html