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 Abwasserentsorgungskonzept der Stadt Augsburg unvollständig

Wichtig für alle Hauseigentümer in Augsburg, die noch die alten Abwassergruben betreiben.              

§§ Art. 34 BayWassergesetz Abwasserbeseitigung, Gesetze Bayern der bayr. Staatsregierung

Wer 2015 noch die alten Abwassergruben hat, steht auf der Abschußliste der Stadt!

Stadt läßt Anwesen aus ihrem Abwasserentsorgungskonzept heraus, die dort eingetragen werden müßten

Dieses Handeln der Stadtverwaltung steht im Gegensatz zu Art. 34 BayWassergesetz . Demgemäß ist ein Abwasserbeseitigungskonzept von der Gemeinde aufzustellen und fortzuschreiben, wenn sie die Abwasserbeseitigung nicht übernimmt. Wer sein Abwasser privat entsorgen muß (egal ob mit biologischer Kleinkläranlage oder privatem Kanalanschluß), dessen Anwesen muß von der Gemeinde ins Konzept aufgenommen werden.

Entgegen der Ansicht des CSU-Baureferenten gehören private Anschlußkanäle auch ins Konzept, und nicht nur die Bio-Kleinkläranlagen. Im Gesetz gibt es keine Ausnahmen für Trinkwasserschutzgebiete. Im übrigen sind im Augsburger Konzept neun private Anschlußkanäle verzeichnet, unserer aber fehlt und die Verwaltung weigert sich, uns einzutragen. 

Im Konzept der Stadt Augsburg, das am 19.2.2010 von den Stadträten im Werkausschuß für Stadtentwässerung beschlossen wurde, sind lediglich 242 Anwesen. Außer unserem fehlen eine ganze Reihe weiterer Anwesen, z.B. Siebenbrunn, einige in Haunstetten, in Lechhausen etc. Die Fehlenden werden von der Stadt nicht angeschrieben.

Das hat für die Betroffenen Nachteile, wenn nicht sogar schlimmere Folgen!

 

Sie haben, ohne es zu wissen, ab 2015 keine zulässige Abwasserentsorgung mehr. Bis dahin soll das staatliche Programm zur Verbesserung der Abwasserentsorgung abgeschlossen sein. Danach gibt es keine staatlichen Zuschüsse mehr, für biologische Kleinkläranlagen und private Anschlußkanäle. Doch schlimmer, als ein entgangener Zuschuß ist die Tatsache, dass alle, die ihr Abwasser ab 2015 noch über die alten Gruben entsorgen, dann  eine nicht mehr zulässige Entwässerung haben.

In der Beschlußvorlage des Stadtrates sind Anwesen genannt, die deshalb nicht ins Konzept aufgenommen wurden und keinen Kanalanschluß bekommen, weil diese Gebäude aus stadtplanerischen Gründen irgendwann beseitigt werden sollen.

Das ist perfide: Man läßt den Leuten ihre alten Gruben und irgendwann müssen die Häuser deshalb weg, weil sie keine zulässige Abwasserentsorgung mehr haben!

Im Trinkwasserschutzgebiet verfährt die Stadt schon seit 1997 so. Gem. Augsburger Trinkwasserschutzverordnung waren die alten Gruben nur bis einschließlich 1996 zulässig. Die Stadt hätte dann für alle betroffenen Hauseigentümer entweder einen Kanalanschluß legen oder eine andere Lösung finden müssen. Doch die Stadt rührte sich nicht. Auch bei unserem bestandsgeschützten Haus war das so. 

 

Was können Betroffene tun?

Fragen Sie bei der Stadt Augsburg nach, wenn Sie noch herkömmliche Abwassergruben haben und nicht aufgefordert wurden, diese zur Bio-Kläranlage aufzurüsten. Jeder Bürger hat das Recht, das Abwasserentsorgungskonzept einzusehen. Erkundigen Sie sich, welche Art der Abwasserbeseitigung in Ihrem Fall zulässig und vorgesehen ist. Es ist gesetzlich vorgeschrieben: 

  • dass bis 2014 die alten Gruben zu einer biologischen Kleinkläranlage nachgerüstet werden
  • oder ein privater Anschlußkanal an die öffentliche Kanalisation erfolgt

Sowohl für Kleinkläranlagen, als auch private Anschlußkanäle gibt es vom Freistaat Zuschüsse. Den Antrag hierfür stellt die Stadt.

Nov.2011


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