Die Fakten 1979 wurden große Teile von Haunstetten zum Wasserschutzgebiet. Für die stadteigenen Kleingartenanlagen stellte die Stadt Augsburg noch kurz vor
Inkraftsetzung der WSG-VO vom 13.12.1979 den BB-Plan Nr. 842, 10.8.1979, auf. Auch für den Oberen Krautgarten gab es bei der Stadt einen Planentwurf. Darauf war eine Kleingartenanlage zu sehen, in der
Mitte eine Zufahrt mit Parkplatz und Toilettenanlage. Er wurde nie verwirklicht. 1988 beschloß der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 864 für die gesamte Wasserschutzzone A1. Wenig
später, 1991, erließ die Regierung von Schwaben eine Neufassung der Verordnung, wo für die gesamte Schutzzone A1 außerhalb von Bebauungsplänen ein absolutes Bauverbot gilt. 1992 gab es
einen Flächennutzungsplanentwurf, der Wohnbebauung vorsah. Er stieß bei Bedenkenträgern damals auf Widerstand, u.a. wegen des Trinkwasserschutzes. 1998
wurde unter dem damaligen Baureferenten Demharter(CSU) der Obere Krautgarten als Planungslücke bei der Bebauungsplanung
ausgespart, während der Plan für die Bereiche südlich (ehem. Textilfabrik Martini) und nördlich (ehem. Kunstmühle Kühn) aufgestellt wurde. Auch die Stadtwerke
, die für die Trinkwasserversorgung verantwortlich sind, stimmten zu, obwohl der Krautgarten ungeregelt blieb. Werkleiter bei den Stadtwerken war Reinhold Wenninger (ehem. CSU-Stadtrat in Haunstetten,
später in Augsburg Umweltreferent, sowie Stadtrat und Leiter der Stadtwerke Wasser GmbH bis 2002). Gleichzeitig wurde der Hauptkanal in der Martinistraße vergrößert und dort um einige Meter tiefer gelegt.
Das ist nützlich, wenn später einmal auch das tiefer liegende Krautgartengebiet an diesen Kanal angeschlossen werden soll. Dass der Obere Krautgarten nicht im gleichen Zug, wie vorgesehen als Kleingärten,
mitbeplant wurde, ist insofern unverständlich, als die Stadt zwei Jahre vorher vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof im Rahmen einer Normenkontrollklage noch argumentierte, wie wichtig das
absolute Bauverbot für den Wasserschutz sei. Beschilderung gab den Oberen Krautgarten als Kleingartenanlage aus. Die Stadt duldet hier ungeregelte Bebauung, die jedes Jahr weiterwächst. Es gibt
keinerlei Auflagen, Regelungen und Sicherheitsvorschriften, dafür aber auch keine Genehmigungen.
Das angeblich für den Wasserschutz so wichtige Bauverbot, zieht die Stadt nur bei genehmigten Bauvorhaben heran. 2002 verlangten Stadtwerke
, Umweltamt, Bauordnungsamt und Wasserwirtschaftsamt für unser bestehendes, genehmigtes Wohnhaus von uns einen privaten Kanal, damit wir einen Anbau in der Größe eines Gartenhauses errichten durften.
Unter dem damaligen CSU-Baureferenten Demharter und Umweltreferent Schaller (Grüne) wurde ämterübergreifend 2005-2007 versucht, den Kanal zu verhindern (siehe unter Bürokratie
) Ohne Kanal wäre die Zukunft unseres Wohnhauses im Wasserschutzgebiet gefährdet gewesen. 2009 Nach den Eskalationen im Gartengebiet
schreibt der jetzige Baureferent Merkle(CSU), dass der Bauausschuß über alle Parteien hinweg übereinkam, an der derzeitigen Situation „keinen Anstoß” zu nehmen und dass die Verwaltung nichts unternehmen wird. Das Stadtplanungsamt schrieb, dass die Bebauungsplanung für Kleingärten nicht mehr weiterverfolgt wird. Es sollen keine Kleingärten verfestigt werden. Es wird eh irgendwann alles beseitigt. Auch die Kanalisation für die Gemeinschaftstoiletten des benachbarten Kleingartenvereins erfolgt daher nicht.
Die Stadt kann alles neu ordnen, wann immer sie will.
Um für eine Beseitigung der Kleingärten politisch und öffentlich die Stimmung vorzubereiten, muß lediglich der unkontrollierte Bereich, der als geregelte Kleingartenanlage ausgegeben wird, auf „unhaltbare” Zustände herunterkommen. Wenn die Zeit reif ist und Interessenvertreter es wünschen, wird die Stadt dann die Zustände „bemerken” und „aufräumen müssen”. Schließlich ist es Wasserschutzgebiet!
Eine Haunstetter CSU-Stadträtin, die Mitglied im Bauausschuß ist, von wo aus sie gewünschte Veränderungen des Gebiets in die Wege leiten kann, hat persönliche Verbindungen zu Grundstückseigentümern am
Oberen Krautgarten. Wie viele Haunstetter, kennt auch sie die wahre Situation. Aber wenn Stadträte Verstöße anzeigen, dann hat dies folgenschwere Auswirkungen.  |