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Stadt Augsburg unterbindet Kanal für das Abwasser im Wasserschutzgebiet

Dez. 2010

 

Augsburger Wasserschutzgebiet im Bereich des Oberen Krautgarten Haunstetten, Schutzzone W III a1,

Kanalisationsproblematik

Kanalanschluß der Kleingartentoiletten wäre leicht möglich

Vom Hauptstraßenkanal links oben, bis zum gelben Punkt, verläuft unser Anschluss an die Kanalisation. Der rote Punkt markiert die Toilettenanlage vom Kleingartenverein. Die kurze Strecke zwischen den beiden Punkten wäre leicht und kostengünstig zu überbrücken. Damit wären die Kleingartentoiletten an die Kanalisation angeschlossen.

Stadt Augsburg wollte keinen Kanalanschluß für die Gärten machen

Obwohl sie im Jahr 2004 darauf hinwies, konkretisierte die Stadt Augsburg o.g. Möglichkeit nie. Im Gegenteil, denn als wir nachfragten, schrieb uns die Stadt, dass daraus nichts wird und sie aus Kostengründen keinen Kanalanschluß macht.

Wir boten der Stadt unseren Kanal an, aber sie wollte ihn nicht

Seit Frühjahr 2007 ist unser Kanal fertiggestellt. Als wir der Stadt Augsburg über einen Stadtrat unseren Kanal schriftlich anboten , damit sie die Kleingartenanlagen damit anschließt, ging sie nicht darauf ein.

 

Das sollten die Kleingärtner bedenken, bevor sie einen Antrag auf der Bürgerversammlung stellen: Die Stadt kann ihre Toiletten nicht einfach an unseren privaten Kanal mit anschließen. Die Stadt müßte dazu unseren Kanal übernehmen. Dies lehnte sie ab.

Die Kleingärtner versäumten es, ihren Antrag auf Kanalanschluß mit uns abzusprechen. Hätte der Antrag die Übernahme unseres Kanals durch die Stadt beinhaltet, dann hätte sich die Stadt offiziell damit befassen müssen, ob sie diese günstige Lösung ablehnen kann.

 

 

 

 

Stadt errechnet horrenden Preis

2009 beschloß die Stadt die Planung für einen Kanalanschluss der Kleingartentoiletten. Der Beschlußvorlage ist zu entnehmen, dass es sich um die Beantwortung des Antrags auf der Bürgerversammlung handelt, den der Vorstand des Stadtverband Haunstetten der Kleingärtner e.V. stellte. Dabei rechnete die Stadt die Kosten so hoch (630 000 Euro siehe Klogeheimnisse) , dass sie hier sicherlich nie anschließt und für den Verein selber der Kanalanschluß unerschwinglich ist.

Im Wasserschutzgebiet müssen Gebäude lt. Verordnung an die Abwasserkanalisation angeschlossen sein, anderenfalls können sie - für den Wasserschutz - beseitigt werden. Sammelgruben gelten ohnehin nicht als geordnete Abwasserentsorgung. Aber auch Bio-Kleinkläranlagen sind verboten. Ebenso die Versickerung oder Einleitung des gereinigten Restwassers in den Bach. Dies bestätigte auf Anfrage das Bayerische Umweltministerium in seinem Schreiben.

 

Was hat es wohl zu bedeuten, wenn die Stadt Augsburg einen Kanalanschluß im Wasserschutzgebiet auf ihrem eigenen Grundstück unterbindet? 

2011 erfuhren wir die Wahrheit                                                                                 Sep. 2011

Der Augsburger Stadtrat beschloß 1993 die „Umwidmung in Grünflächen”, dort wo seit Jahrzehnten unser bestandgeschütztes Wohnhaus, sowie Hunderte Kleingärten sind. Dieser Beschluß wurde nie öffentlich bekannt gemacht und bei unserer Recherche wollte niemand aus dem Stadtrat oder der Verwaltung darüber sprechen.

Wer diesen Beschluß kannte, der will natürlich keinen Kanalanschluß für die Kleingärten!

OB Gribl muß 2008 davon gewußt haben, sonst hätte er auf der Bürgerversammlung in Haunstetten nicht versucht, dem Kleingartenvorstand sein Ansinnen auf einen Kanalanschluß auszureden. (siehe Klogeheimnisse)

Umweltreferent Rainer Schaal dürfte der Beschluß auch bekannt gewesen sein, sonst hätte er die Kleingartenklos im Wasserschutzgebiet an die Kanalisation angeschlossen und zwar für wenig Geld über unseren Kanal, den wir der Stadt zu diesem Zweck angeboten hatten. Aber wenn die Gärten eh wegsollen, lohnt sich das nicht mehr. 

 


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