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Trinkwasserschutz in Augsburg |
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Augsburgs Zwei-Klassen-Wasserschutz - ein großes Umverteilen
2011 Besitzt Otto Normal ein Häuschen im Augsburger Wasserschutzgebiet, bekommt er Schwierigkeiten, sofern es keinen Anschluss an die Abwasserkanalisation hat. 1991 trat
die verschärfte Wasserschutzverordnung in Kraft. Wer sie genau durchliest, stellt fest, dass einstmals genehmigte Abwassergruben nach einer fünfjährigen Übergangsfrist, also
seit 1996, nicht mehr zulässig sind. Bio-Kleinkläranlagen sind lt. Verordnung nicht genehmigungsfähig. Folglich bleibt nur der Anschluss an die Kanalisation. Doch die Stadt Augsburg
unternahm seitdem nie Anstalten, die kanallosen Häuser im Wasserschutzgebiet anzuschließen. Ja, sie brachte das Thema, den Betroffenen gegenüber, nicht einmal zur Sprache. Doch Vorsicht, das sollte niemand
als „Großzügigkeit“ missverstehen! Dass die Kanalisation fehlt, fällt dann auf, wenn jemand umbauen will oder wenn das Haus verkauft werden soll. Dann wendet die Stadt Augsburg ihre Wasserschutzverordnung
an. Bei einem Umbau verlangt die Stadt plötzlich den Kanalanschluß „für den Wasserschutz“. Den muß Otto Normal dann auch noch ganz alleine machen! Verkauft er aber sein Häuschen, kann die
Stadt, wiederum für den Wasserschutz, zuschlagen und ihr Vorkaufsrecht geltend machen. Wasserschutz ist eine gute Begründung für das Vorkaufsrecht. Es dient dem Gemeinwohl, wenn die Stadt eine
unzulässige Situation im Wasserschutzgebiet beseitigt. Doch was macht die Stadt mit einem Wohnhaus ohne Abwasserkanalisation das ihr gehört?
- Abreißen? Einen Kanalanschluß legen? Nicht immer. Es gibt selbst in der Engeren Schutzzone Anwesen der Stadt Augsburg, die bis heute nicht an die öffentliche Kanalisation
angeschlossen sind. Die beliebte Ausflugsgaststätte Jägerhaus
in Siebenbrunn erwarb die Stadt Augsburg einst mittels Vorkaufsrecht. 2011 bot sie das sanierungsbedürftige Gebäude zum Verkauf. Lt. Exposé besitzt das Jägerhaus 2011 z.B. einen
“nicht durchgängigen Abwasserkanal”. Wo läuft denn da das ganze Abwasser hin? Aus den Augen, aus dem Sinn ... P.S.: Die Gaststätte Jägerhaus wurde dann doch nicht verkauft, sondern mit
Erbpachtvertrag verpachtet. Im November 2011 werden in der Zeitung “Kanalarbeiten” bekannt gegeben. Es wird doch nicht endlich einen Kanalanschluß für’s Abwasser des beliebten Ausflugslokals geben? |
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Wer ist zuständig? Wer ist verantwortlich?
Stadtwerke Augsburg Wasser GmbH
Vollzug der Wasserschutzverordnung: Augsburger Umweltamt - Untere Wasserrechtsbehörde
Vollzugs-/Aufsichtsbehörde: Regierung von Schwaben
Übergeordnete Behörde: Bayer. Staatsministerium für Umwelt
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Schärfer sollte sie sein die
Wasserschutzverordnung für Augsburg. Daher wurde 1991 von der Regierung von Schwaben eine Neufassung erlassen. Sie sieht u.a. in der weiteren Schutzzone A1 (WIII a1) ein absolutes Bauverbot vor. Diese
Zone erstreckt sich weit über bebautes Stadtgebiet. Für die gesamte Schutzzone A1 hat die Stadt bereits 1988 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen, der bis jetzt teilweise aufgestellt ist. Im Rahmen einer Klage betroffener Bürger 1996 vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof wurde seitens der Kläger beantragt, die neue Wasserschutzverordnung u.a. aufgrund des Bauverbots für
rechtswidrig zu erklären. Der Entzug des Baurechts im Stadtbereich wurde als unverhältnismäßig erachtet. Regierung und Stadt argumentierten dagegen. Das Bauverbot sei aufgrund der besonderen
Gefährdung des Lochbachwasserwerkes
erforderlich. Eine Ausnahme vom Bauverbot besteht dort, wo ein Bebauungsplan aufgestellt ist. Dieser muß den Trinkwasserschutz berücksichtigen. Ohne Bauleitplanung sind Ausnahmen bei Einzelfallprüfung möglich. Dadurch sah die Stadt die Verhältnismäßigkeit gewahrt.
Das Gericht bestätigte dies, und damit die Rechtsverbindlichkeit der Wasserschutzverordnung. Folge: Das absolute Bauverbot gilt überall dort, wo kein Bebauungsplan aufgestellt ist.
Die Augsburger Wasserschutzverordnung (pdf) Haunstetten ist Wasserschutzgebiet Die Schutzgebietskarte (pdf) Die Karte zeigt, dass das Wasserschutzgebiet
keineswegs nur im Wald liegt, sondern auch im bewohnten Augsburg. Der Stadtteil Haunstetten ist fast ganz Wasserschutzgebiet! Hier gelten die Auflagen der Schutzverordnung.
Mitten durch die Martinistraße läuft eine Schutzzonengrenze, die westliche Straßenseite ist noch A2 und östlich beginnt die A1 (in der Karte orange eingezeichnet), die viel strengere Auflagen, u.a. auch
absolutes Bauverbot hat. Das hat Folgen für die Bewohner. Ölheizungen darf man hier nicht mehr einbauen und wer bauen will, braucht eine Ausnahmegenehmigung
und eine gute Begründung, sonst darf er hier keinen Stein umdrehen. Dabei reden die Stadtwerke Wasser GmbH, das Tiefbauamt, das Gesundheitsamt Augsburg, das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, die Regierung von Schwaben und andere Stellen mit. Von ihren Gutachten hängt es ab, ob das Umweltamt die Genehmigung, z.B. zum Umbau eines bestehenden Hauses, erteilt.
Industrie und Gewerbe im Wasserschutzgebiet |
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Das Buch entlarvt, wie eine berechnende Bürokratie gegen Bürger arbeitet und zeigt wie das Thema Wasserschutz mißbraucht werden kann.
... Unsere Bürokratie aber läutete schon oft die Totenglocke für Häuser, in die der Wasserschutz einzog. Fehlte der Kanalanschluß
für das Abwasser, raffte er Dörfer hinweg, obwohl Kanäle machbar sind. Und ein Taferl zur Erinnerung an ihr Opfer, dürfen sich die Vertriebenen dann selber stiften. So ist das bei uns. Der Mensch ist zwar auch
Teil der Natur, aber er ist nicht geschützt. Überflutet der eifrige Wasserschutz Häuser von Menschen, sind sie ärmer dran, als Schwalben und Biber.Was für eine Ordnung! Sie nennt sich Schutz und
giftet gegen Menschen. Der Wasserschutz schätzt Bewohner genausowenig wie Acker- und Gartenbau, künstliche Düngemittel und Gülle, Pestizide und Massentierhaltung. Er liebt die reine Natur. Doch sauber ist sie nur
unberührt, in Wäldern und Wiesen, auf die kein Mensch seinen Fuß setzt. Das Wasserschutzgebiet rund um die Brunnenanlagen ist ein umzäuntes Sperrgebiet. Wohnen dürfen dort nur Fuchs und Hase. Die übrigen
Schutzzonen sind bürokratisch vermint mit Vorschriften und Einschränkungen. Das Wort verboten
steht in jeder Zeile der Verordnung. Mit diesem Schild gewappnet, fühlt sich der Wasserschutz auch in der Stadt recht wohl. Verbote kann er nur den Menschen machen, Fuchs und Hase kümmert das ja nicht.
Und in der Stadt bringt die Vorschrift auch den größten Nutzen. Zum Beispiel durch die Ölheizung. Bestand sie schon, bevor sie verboten wurde, darf man sie noch benutzen, bis sie kaputtgeht. Aber danach versiegt
das Öl, denn mit Wasser verträgt es sich nicht. So kann man ganze Straßenzüge zwingen, auf Gas umzustellen. Gas und Wasserschutz passen gut zueinander! Die Wasserwerke, für die der Wasserschutz erfunden wurde, fördern
damit auch ihr Gasgeschäft. Diese Verordnung füttert nur bestimmte Mägen.
Andere hungert sie aus. Über Nacht reißt sie Nachbarschaften auseinander. Auf der einen Straßenseite dürfen sie an ihren Häusern noch bauen, auf der anderen nicht mehr. Und dort wo Du nichts darfst, ist alles weniger wert. Billiges Land kauft das Wasserwerk gern, um damit das Wasser zu schützen.
Aber nehmen können sie nur von den Lebendigen. Tote fügen sich dem Wasserschutz nicht. Um den Friedhof macht die Zone einen Bogen, genau wie um bestimmte Firmen auch. Das Grundstück des Konzerns wird
vorsichtshalber ausgenommen. Dem paßt der Schutz nicht in den Kram. Verständlich. Die hohen Auflagen für den Wasserschutz sind teuer. |
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© Karin Brandl, Alchima® |
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