21.9.2006 Liegenschaftsamt beendet
Kaufverhandlungen, die den Kanal verzögerten und schreibt an eine der beiden Eigentümerparteien: „(...) Da sich diese
Kaufverhandlungen zum einen etwas länger hingezogen haben und zum anderen bislang zu keinem Erfolg geführt haben, wird von Seiten der Stadt Augsburg eine Verlegung der Straße Anfang Oktober erfolgen. ...“
- Die Verlegung der Straße erfolgte aufgrund der Forderung des Eigentümers, nachdem die Kaufverhandlungen scheiterten.
- Die beteiligten Ämter wußten, dass wir auf die Freigabe des Weges warteten. Doch uns informierte niemand.
Vielmehr wollte die Stadt, sofort nach der Räumung des Grundstückes teeren, ohne dass wir unseren Kanal vorher verlegen konnten. Wir beschwerten uns über die mangelnde Kooperation und Koordination
beim Amtsleiter des Tiefbauamts. Er antwortete in mehreren Schreiben u.a.
Amtsleiter TBA der Stadt Augsburg vom 6.11.2006:
„(...) Nachdem wir uns für eine Trasse engagiert und Sie unterstützt haben, versäumten Sie, im Frühjahr 2005
nach der Räumung des Grundstückes tätig zu werden. (...) Angesichts Ihrer Stellungnahmen werden wir intern prüfen lassen, ob wir Ihnen unsere bisherigen Kosten in Rechnung stellen.“
- Perfide! Denn derselbe Amtsleiter bat uns am 29.9.2005 in seinem Schreiben um Geduld, um uns nun ein Versäumnis des Kanals vorzuwerfen.
- Die Räumung war nicht im Frühjahr 2005, sondern nachweisbar erst im Oktober 2006 und zwar nicht für uns, sondern auf Druck des Grundstückseigentümers. Die Kosten für das Räumen eines von der Stadt geteerten
Privatgrundstückes hat natürlich nur sie zu tragen.
Vorher hätten wir nicht tätig werden können. Wir baten im Vorjahr nicht grundlos um Zugänglichkeit des Grundstückes. Im selben Brief des Amtsleiters stand weiter: „(...) daran erinnern, dass es Ihre Pflicht und Aufgabe ist, sich möglichst schnell für einen geordneten Anschluß für die Entwässerung zu kümmern, ansonsten müßten wir
dem Bauordnungsamt entsprechende Mitteilung machen ...” |