Was läuft schräg beim Wasser in Augsburg?    Transparenz seit 2009 - buerokraten.alchima.de


Bürokraten in Augsburg verlangten einen privaten Abwasserkanal für’s Wasserschutzgebiet und versuchten den Bau zu verhindern

 

„Wollte euer Häusl jemand haben?” fragte die Stadträtin

Es scheint normal, dass wer ein fremdes Häusl will, Bürokraten in ihren jeweiligen Amtsstuben für sich instrumentalisiert. Heimlich geht sowas aber nicht, denn nicht immer halten alle dicht!

Das Elternhaus, ein altes Siedlerhäuschen (im Foto rechts) stand hier schon immer, am Lochbach einem künstlichen Industriekanal. In den 1950ern erwarben die Eltern das genehmigte Wohnhaus. Die Kinder sind hier aufgewachsen und wissen noch gut wie es war, als noch farbiges Abwasser aus der unmittelbar südlich gelegenen Stofffabrik Martini im Lochbach hinunterfloß.
Nördlich lag die Kunstmühle Kühn, die mit dem „Triebwerk” T 2 (Turbinenkraftwerk) Strom erzeugte, um Getreide zu mahlen.
Direkt am östlichen Ufer vom Lochbach fuhr täglich die Localbahn, ein schwerer Güterzug, der die  Fabriken belieferte.  

 

 

Kommunale Abwasserbeseitigungspflicht 

Die Stadt Augsburg hätte das bestandsgeschützte Wohnhaus spätestens 1996 gemäß ihrer eigenen Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-VO) an die öffentliche Kanalisation anschließen müssen - was aber nicht geschah. 
Eine Biologische Kleinkläranlage ist in der Schutzzone nicht möglich. So fragten wir 2002 bei unserem Umbauvorhaben für das Siedlerhaus, nach dem längst fälligen städtischen Kanalanschluß. Doch die Stadt lehnte ihn „aus Kostengründen” ab. Wir sollten ihn (lt. Auflage) privat herstellen.  

Zu dem Zeitpunkt ahnten wir nicht, dass die Bürokraten die Erfüllung der Auflage durch mannigfache Hürden und Schwierigkeiten verhindern wollten.

 

 

Zweierlei Maß beim Augsburger Wasserschutz

Die Stadtwerke/Wasser hätten 2002 das kanallose Haus sofort gekauft, um es „für den Wasserschutz abzureissen”. Aber wir wollten das Elternhaus nicht verkaufen, sondern Zuhause leben. Unweit in der selben Schutzzone wurden sogar eine Menge Wohnhäuser neu gebaut.
Dann meinten die Stadtwerke, wir sollten auf unseren Umbau verzichten und dürften dafür die unzulässige(!) alte Abwassergrube belassen
 

Europäische Wasserrahmenrichtlinie in Augsburg bis heute nicht erfüllt.
Die Stadt Augsburg hat im Trinkwasserschutzgebiet noch nicht einmal alle ihre eigenen Anwesen an die Kanalisation angeschlossen. Sie unterhält 2019 (!) noch immer alte Abwassergruben.


Erfahrungsgemäß aber werden alte Abwassergruben im Trinkwasserschutzgebiet von den Behörden dann beanstandet, wenn sie die Beseitigung der Häuser wollen.
So in
Siebenbrunn, in der Engeren Schutzzone, wo das Unterdorf wegen fehlender Kanalisation verschwinden mußte. Im Siebenbrunner Oberdorf aber wurden manche Häuser für Prominente und einen Stadtwerkechef zum Schnäppchen. Die Stadt Augsburg erwarb das Gasthaus auf Vorkaufsrecht, natürlich wg. Wasserschutz. Es wurde aber nicht abgerissen und jahrzehntelang ohne Anschluß an die Kanalisation als Ausflugsgaststätte betrieben. Aber nur weil die Stadt Augsburg so nachlässig beim Wasserschutz ist, sollten Bürger das nicht genauso machen.

„Wenn Ihr nicht standgehalten hättet, dann wären unsere Gärten längst alle weg!”

Davon ist eine Nachbarin, die hier am Lochbach einen Garten hat, überzeugt. Rückblickend läßt sich also erkennen: unsere Standhaftigkeit hat bestehende Strukturen für alle bewahrt!

Die Stadt Augsburg mußte sogar die Kleingartenanlage an die Kanalisation anschließen, was politisch nicht gewollt war. So veranschlagte die Verwaltung zuerst astronomische Kosten, um die Realisierung zu vermeiden, besiegelt durch einen Stadtratsbeschluß. Wir machten in Zeitungsartikeln und Leserbriefen auf künstlich aufgeblasene Kosten, sowie den schlummernden Grünlandbeschluß von 1993 öffentlich aufmerksam. Da wurde vielen klar: ohne Kanalisation kann die Beseitigung der Kleingärten drohen.   
Über den damaligen Stadtrat Reiner Erben boten wir der Stadt unseren fertigen Kanal nochmals als Anschlußmöglichkeit für die Kleingartenanlagen an. Es kam nie Antwort.
Ironie des Schicksals wollte es, dass der Grüne Erben neun Jahre später, als Umweltreferent die Anlagen doch anschließen mußte.

 

 

Sondernutzungsgebühren für die Trasse

Ein privater Abwasserkanal ist an sich kein Hexenwerk. Doch bei uns dauerten allein die vielen Ausnahme-Genehmigungen wg. Wasserschutz schon zwei Jahre.

Wenn die Stadt Augsburg sich den Abwasserkanal, den eigentlich SIE hätte machen sollen spart, dann sollen die Anwohner die ihn machen, nochmal extra blechen.
So ein Kanal braucht eine Trasse, auf der er verlegt wird. Das Tiefbauamt verlangte von uns erst hohe
Sondernutzungsgebühren für das Liegen des Kanals in der Straße, die dann schrumpften und nach monatelangem Hin und Her ganz fallen gelassen wurden, weil der Kanal für den Wasserschutz „im Sinne der Allgemeinheit ist”. Daran hat der Amtsschimmel vorher wohl nicht gedacht? 

Trotzdem wurde technisch Unnötiges verlangt, was alles verteuerte. Aber vielleicht haben wir bloß die Gepflogenheiten nicht verstanden, weil wir kein Bürokratengriechisch sprechen. Wer weiß schon, was ein Fakelaki ist?

 

 

Schiefes Licht im Trinkwasserschutzgebiet

Exakt auf unserer Kanaltrasse sollte 2004 ein Erdkabel für eine Wegbeleuchtung verlegt werden. Licht scheint wichtig im Wasserschutzgebiet von Augsburg, denn bevor die Stadt eine Kanalisation legt, macht sie lieber viele Beleuchtungen.
Da hätten WIR dann eine neue Trasse gebraucht, jetzt wo grad alles genehmigt war. Also schlugen wir dem Leuchter-Amt eine gemeinsame Baumaßnahme vor (wie die Profis: Kanal unten, Lampenkabel oben drüber in einem Wusch!).
Da machte das Amt einen Rückzieher und mottete seine Laternen erst mal wieder ein. Vorher radelten sie noch x-Mal die Strecke mit dem Rollmaß ab.
Dabei müßte ihnen eigentlich was aufgefallen sein ... doch dazu später mehr.

 

 

Stadt Augsburg wollte bei uns Pipi machen

Noch so ein Nebenschauplatz - das Tiefbauamt/Abwasserabteilung schlug dem Immobilienamt plötzlich vor, die Toiletten der nahen Kleingartenanlage auf dem städtischen Grundstück, an unserem geplanten Kanal mit anzuschließen. Technisch durchaus möglich! Doch dafür hätte die Stadt unseren Kanal in ihr Kanalnetz übernehmen müssen, was sie ablehnte.

Wie hätte das dann gehen sollen? Entwässerung des städtischen Grundstückes über eine private Abwasserleitung? Gegen Gebühr? Vielleicht 1 Euro je Liter?  Aber schließlich war diese Idee wieder nichts als Geblubber vom Augsburger Wasserschutzgeist und der hatte nun mal ein echtes Kanal(Image)problem

 

 

Jahrelange Kanal-Blockade mit anschließendem Baustopp

2005 stellte sich heraus, dass das Straßengrundstück, rsp.unsere Kanaltrasse, teilweise von einem städtischen Kleingarten überbaut war. Die benutzte Fahrbahn lag hingegen auf Privatgrund. Dessen Eigentümer war not amused, als er das erfuhr. Die Stadt Augsburg hatte da mal wild geteert, ohne vorher Grenzsteine zu suchen! 
Mehrere Nachbarn, Eigentümer und Anwälte(!) mühten sich. Aber das Amt ließ uns mit dem Abwasserkanal Jahre lang nicht durch! Und das, obwohl der Kanal doch so wichtig sei für den Wasserschutz, Wasserschutz, Wasserschutz ... siehe auch
Amtspost 

Während dieser amtlichen Blockade kam immer wieder das Bauordnungsamt zu uns und fragte nach dem Abwasserkanal. Perfide!  Es folgte ein Baustopp wg. fehlendem Kanal(!), der als Gerücht schon umging, bevor wir ihn in Händen hielten. Uuups!
Ähnliches hat man von anderen Bauherrn in Haunstetten auch schon gehört. Die hätten, halbfertig mit Baustopp, für lau verkaufen sollen. So geht’s zu!

Uns konnte diese Hinterlist aber nicht schaden, unser Baustopp wurde gleich wieder aufgehoben. War eh zwecklos für die Habgierer. Das Augsburger Wasserschutzgespenst outete sich jedenfalls als Wasserschutzverhinderer.

 

 

Bürokraten-Guerilla wollte Kanalbau auf letzten Drücker noch stoppen

Kaum hatte unsere Firma 2007 den Kanalbau bei der Behörde angemeldet, da wollte das Bauamt noch schnell unsere Genehmigungen zurückziehen, mit der einfallsreichen Begründung: wegen fehlendem Kanal. Doch der Amtsleiter mußte klein beigeben. Einen bereits angefangenen Kanalbau sollte man halt lieber nicht stoppen, weil’s sonst zu sehr auffällt.   

Statt dessen tauchte auf der Baustelle unvermittelt das Grünamt auf.
Unter fadenscheinigen Vorwänden wollte der Grüne Mann uns den Kanalbau einstellen, obwohl wir alle Genehmigungen vorwiesen. Die Pläne müsse er mal ausgiebig prüfen. „Ja”, sagte ich. „Prüfen Sie, so lange Sie wollen. Wir sind eh schon fertig.” Dank Bohrtechnik war der Kanal schneller verlegt, als fiese Bürokraten denken können.
Der Amtsmann war so verdattert, dass er wenig später mit seinem Chef auf die Baustelle kam. Er stapfte verzweifelt herum: „Was? Der Kanal ist schon drin? Da kann ich ja nichts mehr machen!”

Kanal drin - alles gut. Denkste!

 

 

Zwei Jahre später plante das Tiefbauamt Lampen gegen die Sicherheit  

Wieder mal eine Beleuchtungsplanung! Diese sollte die einspurige Zufahrtsstraße zur Kleingartenanlage und unserem Wohnhaus durch „intelligent gesetzte” Lichtmasten verstopfen. Die Lumpen hätten den Feuerwehr- und Rettungsweg und damit die allgemeine Sicherheit behindert.
Sie waren im November 2008 auf der Bürgerversammlung in Haunstetten beim CSU-OB Gribl beantragt worden, ausgerechnet von einem Kleingärtner. Der damalige CSU-Umweltreferent Rainer Schaal sagte vor 250 Besuchern, er könne sich eine Beleuchtung für unseren Weg gut vorstellen (wobei ich mir nicht sicher war, ob er ihn überhaupt kannte). 

Aber diese Planung enthüllte glücklicherweise, dass im Tiefbauamt unsere in dreifacher Ausfertigung(!) eingereichten Kanallagepläne angeblich „fehlten”. So so.
Die wollten also glatt ihre Masten blind in den Boden und geradewegs etwa in unsere Abwasserleitung hinein rammen? Zum Glück machen wir MIT ÄMTERN ALLES IMMER SCHRIFTLICH. Nach reichlich Faxen, u.a. an den OB, tauchten aus einer Amtsstubenschreibtischschublade im Tiefbauamt unsere Lagepläne wieder auf.  

Die fatale Lampenplanung wurde aber erst gestoppt, nachdem wir die Zeitung informierten und ein Artikel erschien. Den Kleingärtnern war damals nicht klar, dass sie auf dem Schleudersitz saßen. Ohne ordentliche Zufahrt keine Kleingartenanlage, gell?
Aber die Sicherheitsgefährdung war hier offensichtlich, doch
der Lampenstreit dauerte lang. 2010 hängte die Stadt Augsburg schließlich die Lampen an bereits bestehende Telefonmasten. Fein! 

 

 

Zuschuß des Freistaats vorenthalten

Nebenbei bemerkten wir, dass die Stadt Augsburg, obwohl wir den privaten Kanal 2007 herstellten, uns den Zuschuß gemäß RZKKA vorenthalten hat. Sie hätte ihn beim Freistaat für uns beantragen müssen, genau wie für die anderen privaten Anschlußkanäle, die es in Augsburg gibt. Aber UNS sagten die städtischen Beamten auf Nachfrage, es gäbe keinen Zuschuß.

Als wir der Sache juristisch nachgingen, erfuhren wir durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, dass die Stadt Augsburg es nicht hätte ablehnen dürfen, einen Kanalanschluß für unser Haus herzustellen. Zitat aus einem Schreiben, welches die Stadt Augsburg am Verwaltungsgericht vorlegte: „Nachdem ihm die Versickerung auf seinem Grundstück verweigert wird (gem. WSG-VO), ist er letztlich auf eine kommunale Entsorgung angewiesen. (...) Der Anschluß war technisch mit verhältnismäßigem Aufwand möglich."  

Heute sehen wir klar - der private Kanalisationsanschluß wurde uns nur deshalb zur Auflage gemacht, weil er durch zahllose Hürden verhindert werden sollte. Da hätte es nicht gepaßt, dass er im bayerischen Zuschußprogramm auftaucht. siehe auch: wie Bürokraten ihren Mitbürgern schaden

 

 

„Wollte euer Häusl jemand haben?” fragte die Stadträtin

„Von sich aus wird ein Amt SO nicht tätig. Hinter sowas steckt immer ein Nachbar!” verriet uns eine Haunstetter Stadträtin, der wir die bürokratischen Hürden schilderten. Für sie schien das ganz normal. Demnach kann manch einer die Stadtverwaltung in Augsburg für sich einspannen. Gewissenlose Bürokraten probieren dann einiges aus, um Betroffenen Genehmigungen und Heimat abzuknöpfen.
Wem also Bürokraten aus heiterem Himmel immer mehr Hürden in den Weg stellen, der sollte mal an bekannte Leute denken, die vielleicht auf die Immobilie scharf sind. 

Der Wasserschutz ist nur eine der Möglichkeiten für Mißbrauch, die Masche wurde auch schon mit dem Denkmalschutz versucht und dem gewissen Vitamin Bäh, vor dem man sich mit Grausen wendet. Übrigens: auch Lokalpolitiker tanzen privat den Tango! Aber all das fällt halt irgendwann doch auf ...

Hier war schon immer ein Haus. 

oben das Siedlerhaus im Jahr 1954, unten 2002 und Genehmigungsmodell vom Umbau

Ein typisches Siedlerhaus ... 

... wurde modern umgebaut 

Siedlerhaus, modern umgebaut

 

 

 

Die Bebauung auf der Ostseite der Martinistraße und das anschließende Gebiet bis zum Waldrand ist heute Trinkwasserschutzgebiet, Weitere Schutzzone III a1 (W III a1)

Schutzgebietskarte (pdf)

 

Alle wollen wissen, wo der Amtsschimmel Tango tanzt!

 

Aus unseren Erlebnissen mit dem privaten Kanal entstand 2009 mein satirischer Beitrag zur

Augsburger Heimatkunde:

Brillen für die Bürokratie

ISBN 978-3-932669-09-5, 12,80 Euro
lieferbar -  erhältlich im Buchhandel

Es wird besonders gern von der politischen Prominenz gelesen!   zum Buch

Rezension in der DAZ Augsburg


So ging’s dann weiter am Lochbach in Augsburg, mit strafbaren Überschwemmungen, verursacht vom benachbarten Wasserkraftwerk T 2

Herbeigeführte Überschwemmungen gem § 313 StGB 

Die Anlieger am Lochbachkanal erlebten 2009, 2010 und 2012 Überschwemmungen. Das Wasserkraftwerk T 2 hatte 2001 den Besitzer gewechselt. Solche Überschwemmungen gab’s hier früher nicht.
Der Wohnhauskeller lief voll, Kleingartenanlagen standen flächendeckend unter Wasser. Ein Kurzschluß löste, lt. Polizeiermittlungen einen Brand aus, bei dem ein Gartenhaus völlig zerstört wurde.
Das Tiefbauamt hat die Überschwemmungen, trotz Notrufen(!) verschiedener Anlieger nicht verhindert, was z.B. durch Schließen der Lochbach-Wehre(Wasserzulauf) möglich gewesen wäre. Anlieger erstatteten Strafanzeige. Der Staatsanwalt ermittelte nach § 313 StGB und beschuldigte die Kraftwerksbetreiberin des T 2, die ihr Kraftwerk fahrlässig und sicherheitswidrig betrieben hat.

strafbare Überschwemmungen am Lochbach

 

 


BilderTexteHörstücke ©Karin Brandl, Alchima®        Datenschutz

Die Augsburger Wasserschutz-VO (pdf)

Die Schutzgebietskarte (pdf)