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In Augsburg frißt Wasserschutz die Heimat auf! 2015
Das Siebenbrunner Unterdorf (Stadtbereich Augsburg) fiel dem Wasserschutz
zum Opfer. Es wurde abgerissen und die Fläche aufgeforstet. Dreißig Jahre später (2008, nach jahrelangen Bemühungen mit der Stadtverwaltung Augsburg), stifteten ehemalige Bewohner ein Erinnerungskreuz mit Gedenktafel.
Ende der 1970er Jahre war es Lokalpolitikern und Stadtwerken viel wichtiger, Wohnhäuser abzureißen und Grundstücke zusammen zu raffen - für den Wasserschutz. Gleichzeitig
ließen die eifrigen Wasserschützer in der Engeren Schutzzone Munitions- Altlasten auf dem
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Augsburgs Zwei-Klassen-Wasserschutz - ein Umverteilen von Immobilien Besitzt Otto Normal ein Häuschen im Wasserschutzgebiet, muß er mit Schwierigkeiten rechnen, sofern es keinen Anschluss an die Abwasserkanalisation hat. Das Unterdorf von Siebenbrunn ließ
die Stadt Augsburg deswegen bereits 1978 dem Erdboden gleich machen! 1991 trat die verschärfte Wasserschutzverordnung (WSG-VO) in Kraft. Wer sie durchliest stellt fest, dass einstmals genehmigte Abwassergruben
nach einer fünfjährigen Übergangsfrist, also seit 1996 nicht mehr zulässig sind. Bio-Kleinkläranlagen sind lt. Verordnung nicht genehmigungsfähig. Folglich bleibt nur der Anschluss an die Kanalisation.
Abwasserentsorgung ist eine hoheitliche Pflicht der Kommunen Obwohl sie abwasserbeseitigungspflichtig ist, unternahm die Stadt Augsburg keine Anstalten, kanallose Häuser im Wasserschutzgebiet anzuschließen. Die
Betroffenen sprach sie diesbezüglich nie an. Doch Vorsicht, das sollte niemand als „Großzügigkeit“ missverstehen! Dass die Kanalisation fehlt, fällt dann auf, wenn jemand z.B. umbauen will. Dann wendet die Stadt die WSG-VO an und
„verlangt” den Kanal. Für das kanallose Anwesen kann die Stadt ein Vorkaufrecht geltend machen, Wasserschutz als Begründung, was jedoch mittlerweile fragwürdig ist. In unserem Fall stellte 2011 das
Staatsministerium in München fest, dass die Stadt Augsburg unser Wohnhaus im Wasserschutzgebiet an die Kanalisation hätte anschließen müssen. 2002 boten die Stadtwerke an, unsere kanallose Heimat zu kaufen - für den Wasserschutz
und abgeblich zum Abriß! Weil wir abwinkten, mußten wir den Kanalanschluß machen, den die Behörden dann perfide verhindern wollten. Was macht die Stadt Augsburg mit Häusern die sie im Vorkaufsrecht erwarb?
Abreißen? Einen Anschluß legen? - Nicht immer. Es gibt selbst in der Engeren Schutzzone Anwesen im Besitz der Stadt Augsburg, die sie nicht an den Kanal angeschlossen hat. Die beliebte
Ausflugsgaststätte Jägerhaus in Siebenbrunn erwarb die Stadt Augsburg einsmals mit Vorkaufsrecht für den Wasserschutz. 2011 stand das sanierungsbedürftige Gebäude, das nicht an die Kanalisation angeschlossen war, zum Verkauf und
ging nach öffentlicher Diskussion um etwaigen Mißbrauch des Vorkaufsrechts, in Erbpacht an einen neuen Besitzer. Dass die Umweltstadt Augsburg ausgerechnet in Siebenbrunn, wo sie das Unterdorf abriß, ihr eigenes Haus
dreißig Jahre lang nicht an den Kanal anschloß, ist ein Armutszeugnis in Sachen Wasserschutz. Das kommunale Vorkaufsrecht und die Wasserschutzverordnung dürfen nicht als Druckmittel zum „billigen“ Erwerb von Objekten in attraktiver Lage mißbraucht werden. |
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Der Mensch besteht auch aus Wasser und Wasser ist Leben. Doch wie menschlich ist Wasserschutz, der Menschen in ihren Häusern nicht leben läßt?
Was sucht der Wasserschutz überhaupt in bestehenden Ortschaften? Wie viele Wohnhäuser wurden bis heute in seinem Namen sinnlos beseitigt? Und wie viele wurden unter diesem Vorwand Menschen abgekauft und dann nicht beseitigt?
Manche todgeweihten Häuser begannen ein neues Leben im Schutzgebiet. Wurde die Verordnung nur dazu erlassen, um sie als ein Instrument der Willkür gegen einzelne Bürger zu richten?
Heimat ist ein kostbares Gut. Sie sollte erklärtes Schutzgebiet sein, für jeden Menschen auf der Erde! Und der Verlust der Heimat schmerzt Menschen lebenslang. Umso mehr, wenn das Opfer, das sie erbringen mußten, ein Tribut der
Sinnlosigkeit war. aus |