Was läuft schräg beim Wasser in Augsburg?    Transparenz seit 2009 - buerokraten.alchima.de


Ein regulierter Kanal hat kein Hochwasser

Der Lochbach in Augsburg ist ein künstlich angelegter Industriekanal, mit regulierter Wassermenge aus dem Lech.
Wenn diese Wehre und der Lochbachanstich zugemacht werden, dann führt der Lochbachkanal im Stadtgebiet kein Wasser mehr, was alljährlich bei der Ablässe der Fall ist.
Zuständig sind Augsburger Tiefbauamt, Abt. Wasser- und Brückenbau, Umweltamt und Wasserwirtschaftsamt Donauwörth. 

Die Überschwemmungen am Lochbach waren strafbar herbeigeführt

Anwohner am Lochbach erlebten in den Jahren 2009, 2010 und 2012 Überschwemmungen, herbeigeführt vom Wasserkraftwerk T 2.  Früher gab es sowas nicht, aber dieses Kraftwerk wechselte den Besitzer 2001. Anwohnern lief der Keller lief voll, Kleingartenanlagen standen flächendeckend im Wasser. Ein Kurzschluß in einem überschwemmten Gartenhaus löste lt. Polizeiermittlungen einen Brand aus, der das Gebäude vernichtete.
Das Tiefbauamt hat diese Überschwemmungen - trotz Notrufen verschiedener Anlieger - nicht verhindert, was z.B. durch Schließen der Wehre möglich gewesen wäre. Anlieger erstatteten wiederholt Strafanzeige wegen Lochbach-Überschwemmungen.
Der Staatsanwalt ermittelte nach § 313 StGB und beschuldigte die Kraftwerksbetreiberin, die ihr Kraftwerk fahrlässig und sicherheitswidrig betrieben hat. Es gab Strafverfahren.  

Die überschwemmten Flächen sind im Luftbild blau markiert - das private Kraftwerk T 2 führte hier 2009, 2010 und 2012 strafbare Überschwemmungen herbei, östlich der Martinistraße in Augsburg - Haunstetten

Kraftwerk Settele

„In einem Kunstgewässer gibt es kein Hochwasser“
räumte Baureferent Gerd Merkle am 22. Oktober 2018 öffentlich ein. Der Baureferent ist zuständig fürs Tiefbauamt. Auch er hat den Begriff „Hochwasser“ im Zusammenhang mit den Augsburger Industriekanälen inzwischen aus seinem Repertoire genommen. - Zitat siehe Artikel vom 1.12.2018 in der DAZ

Der Lochbach - ein Industriekanal in Augsburg 

  • dient der Stromerzeugung 
  • Wasser aus dem Lech
  • Wassermenge behördlich reguliert
  • Eigentümerin Stadt Augsburg

Künstlich angelegter Kanal

  • das Kanalbett besteht aus Wand und Boden und hat feste Grundstücksgrenzen
  • das Kanalgrundstück liegt auf einer eigenen Flurnummer
  • angrenzende Privatgrundstücke sind keine Kanalbestandteile
  • die Stadt schickt den Kraftwerken im Lochbach mind. 3 kbm/sec Wasser 
  • sie ist verantwortlich für Kontrolle und wasserrechtliche Genehmigungen

Private Kraftwerke stauen das Wasser auf

  • jedes Kraftwerk hat seine behördlich festgelegte Stauhöhe   
  • der Staupegel darf den Sicherheitsbereich nicht überschreiten
  • Überstauen ist verboten und strafbar!
  • es darf kein Wasser aus dem Kanal auf Anliegergrundstücke laufen
  • Kraftwerksbetreiber sind abschnittsweise zum Kanalunterhalt verpflichtet

Besonderheit: jährliche Herbstablässe 

  • jeden Herbst wird der Kanall für zwei Wochen abgelassen, d.h. die Lochbachwehre werden geschlossen. Die Lechkanäle sind dann in der ganzen Stadt fast leer.  

Die Kraftwerke an den Industriekanälen sind numeriert und als „Triebwerke” - T bzw. Tr oder TW bezeichnet, neuerdings auch WKW für Wasserkraftwerk. Das T 2 heißt u.a. WKW 2 - vorm. Kunstmühle Kühn, ab 2001 Kraftwerk Settele am Lochbach Martinistraße 26.


2010 - rechtswidrig umgebautes Kraftwerk überflutet Wohnhauskeller und Kleingartenanlagen

 

Anlieger alarmierten im Okt. 2010 das Tiefbauamt Abt. Wasserbau, doch der Beamte gab die Auskunft, dass das Kraftwerk Settele überstaut.
Man muß nur lange genug überstauen (vor allem nachts, wenns keiner sieht), dann läuft der Kanal sicher über. Der Amtvertreter verhinderte nach den Notrufen Betroffener die weiteren Überschwemmungen NICHT, sondern ging ins Wochenende.

In der Nacht löste (lt. Polizeiermittlungen) ein Kurzschluß in einem der überschwemmten Gartenhäuser einen Brand aus. Die Feuerwehr war im Einsatz, das Holzgebäude brannte vollständig ab. Die Feuerwehr konnte zum Glück verhindern, dass der Brand auf die ganze Kleingartenanlage übergriff. Doch die Überschwemmungen endeten noch immer nicht.
Als das Wasser Sonntagnacht erneut anstieg, riefen Anwohner die Polizei, und die Feuerwehr stellte dann die Überschwemmungen durch Absenken der Stauhöhe am Kraftwerk T 2 ab.
Es wäre Aufgabe der Kraftwerksbetreiberin Settele bzw. ihrer Hilfskraft gewesen, ihren Überstau zu beenden, als Betroffene Überschwemmungen und Schäden meldeten. Ein Anlieger hatte sie aufgefordert. Warum hat sie an ihrem Kraftwerk nicht unverzüglich abgestaut? Der Vertreter vom Tiefbauamt Abt. Wasserbau behauptete, auch er habe sie angewiesen, doch die Kraftwerksbetreiberin habe sich nicht daran gehalten. 

Die zuständigen Behörden kontrollierten das Kraftwerk damals NICHT, sondern die Stadt Augsburg bat Vertreter vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, die den unzulässigen Umbau des Streichwehres feststellten.

Den Anliegern wollte man auf Nachfrage keine nähere Auskunft geben. Die Stadt Augsburg verhängte trotz des Verstoßes gegen die allgemeine Sicherheit, kein Bußgeld gegen die Kraftwerksbetreiberin.

 

Bilder unten: Überschwemmungen vom 8.10.2010 am Lochbach

 

 

 

Unten der nächtliche Einsatz von Polizei und Feuerwehr vom 10.10.2010 am Lochbach

 

 

Gemeingefährliche Straftaten - Strafgesetzbuch § 313: Herbeiführen einer Überschwemmung
(1) Wer eine Überschwemmung herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

 

Überschwemmte Anlieger erstatteten 2011 Strafanzeige*  

Die Staatsanwaltschaft ermittelte und beschuldigte die Kraftwerksbetreiberin. Die Kripo verhörte Behördenvertreter vom Tiefbauamt Abt. Wasserbau sowie Umweltamt Unt. Wasserrechtsbehörde..

Streichwehr vom Kraftwerk T 2 war manipuliert

Lt. Akte hat Kraftwerksbetreiberin Brigitte Settele Streichwehr und Leerschuß durch aufgesattelte Holzbalken rechtswidrig erhöht. Es gab keine Genehmigung.
Das Streichwehr ist eine der wichtigsten Sicherheitseinrichtungen eines Kraftwerks. Die Betreiberin hätte die Überschwemmungen verhindern können, wenn sie die Erhöhung nicht hätte anbringen lassen.
Der Staatsanwalt beschuldigte die Kraftwerksbetreiberin, durch Fahrlässigkeit Überschwemmung herbeigeführt zu haben, strafbar gem. §§ 313 I, II, 308 VI StGB.

Lt. Akte räumte die Betreiberin die Vorwürfe ein und ihr Strafverteidiger sicherte dem Staatsanwalt zu, dass die Betreiberin Schäden ersetzen werde. Das Strafverfahren wurde gegen Geldauflage 3000 Euro, gem. § 153 StPO eingestellt. Wäre in unserem Wohnhaus nachts auch ein Kurzschluß und Brand ausgelöst worden, hätte für uns schlafende Bewohner Lebensgefahr bestanden.

Unsere Schäden im Keller ignorierte Brigitte Settele.
Wir hätten gerichtlich klagen müssen, aber stattdessen kreierte die überschwemmte Künstlerin eine Objektinstallation mit dem Titel: “Herbeigeführtes Hochwasser durch ein Wasserkraftwerk”
für eine Kunstausstellung im Hochwassermuseum von Ottfried Fischer.

 

*Anmerkung: Es wurde der SACHVERHALT der Überschwemmungen angezeigt,
da es an einem regulierten Kanal kein natürliches Hochwasser gibt 

 

 

Bilder unten: die aufgesattelten Balken an Streichwehr und Leerschuß mußte Kraftwerksbetreiberin Settele wegsägen lassen, doch durfte sie trotz Ausuferung bei Störfall 2, gleich wieder hoch aufstauen. rechts: amtliche Störfallprobe 2010, der Vertreter vom Umweltamt Augsburg war vor Ort, wollte sich aber den überlaufenden Lochbach, dort wo das Gartenhaus abgebrannt war, nicht ansehen, nur der private Ingenieur ging sah sich das Dilemma an.

 

Schon seit Jahren war zu beobachten, wie legér die Zuständigen der Stadt Augsburg die Sicherheit am Lochbach im Bereich vom Kraftwerk Settele nahmen. Im Oktober 2007 erschien in der Neuen Sonntagspresse ein Foto, wo Umweltamtsleiter Hans Peter Koch als “Projektleiter” mit der Kraftwerksbetreiberin und ihrem Mann Steuerberater Walter Settele, vor dem Kraftwerk T 2 zu sehen ist.

Wasserkraft in Augsburg - zuständige Ämter und Referenten:

  • Umweltamt, Untere Wasserrechtsbehörde (Stauhöhe, Wasserrecht, Auflagen) - politisch verantwortlich Umweltreferat/Umweltreferent, bei den genannten  Überschwemmungen amtierte Rainer Schaal (CSU), seit 2014 ist Reiner Erben (Grüne) Umweltreferent
  • Tiefbauamt, Abt. Wasser- und Brückenbau (Kanalwände, Wasserbau, Ablässe, Wehre/Schütze usw.) - politisch verantwortlich Baureferat/Baureferent, seit 2008 ist dies Baureferent Gerd Merkle (CSU) d.h. unter seiner Amtszeit passierten die herbeigeführten Überschwemmungen und rechtswidrige Umbauten am Kraftwerk T 2

Geplante Überschwemmung?

Ein Ingenieur (namentlich bekannt) plante 2010 für die Kraftwerksbetreiberin des T 2 eine Kanalsanierung. Ohne Rücksprache wurden Grundstücksflächen der Anrainer mit eingeplant.
Umweltamt/Untere Wasserrechtsbehörde und Tiefbauamt Abt. Wasserbau der Stadt Augsburg, sowie Vertreter vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth waren im Amt mit dem Vorhaben befaßt.
Die Anlieger wurden jedoch damit überrascht, dass sie verkaufen sollten, damit der Lochbachkanal nach Plan saniert werde. Aus dieser Sanierung wurde nichts, denn keiner gab dafür Grundstücksflächen her. 

Danach überstaute man am Kraftwerk rechtswidrig. Die Behörden verhinderten dies nicht. Der Lochbach überschwemmte insbesondere diese Grundstücke. 

 

 

Feuchtgebiet im Flächennutzungsplan

 

Pikantes Detail im neu beschlossenen FNP 2010 - die überschwemmten Privatgrundstücke waren dort bereits als Feuchtgebiete vorgesehen - kurz bevor sie dann durch rechtstwidrigen Überstau geflutet wurden!

 

 

 

Dieser FNP wurde am 29. Juli 2010 vom Stadtrat Augsburg beschlossen. Im Kreis ist der überschwemmte Garten von obigem Foto - braune Flächen = Feuchtgebiete . Auch ein Teil der Kleingartenanlagen ist dort als Feuchtgebiet ausgewiesen.
Im Oktober 2010 wurden genau diese Flächen überschwemmt!

Ein Flächennutzungsplan ist quasi eine Handlungsanweisung für die Verwaltung. - Feuchtgebiete schaffen?  Tolle Ausrede für schmierfilmglänzende Duzfreunde im Amt, die nicht wissen was Recht ist.

 

Respekt - auch im tiefsten Sumpf bildet uns Kunst.  

  Feuchtgebiet , Hörstück von Karin Brandl, 2011, den Augsburger Schlammpomeranzen gewidmet.

 

2012 - Überschwemmungen, weil das Kraftwerk Settele nicht eisfrei gehalten wurde

5. und 6. Februar 2012  

Sonntag 5.2.2012 - Um 9.15 Uhr war noch keine Feuerwehr am Kraftwerk.  
Mindestens seit Samstag lief der Lochbach vor dem Kraftwerk (neben dem die Familie Settele wohnt) bereits über. Samstagnacht war Settele Hausball, wo OB Gribl medienwirksam tanzte und ihm die Augsburger im Lokal-TV zuschauen konnten. Die starken Minustemperaturen waren vom Wetterbericht angekündigt.
Die Kraftwerksbetreiber wußten was passiert, wenn sie das Kraftwerk einfrieren lassen, denn bereits 2009 verursachten sie Überschwemmungen durch Eisgang (siehe unten).

Südlich vom Kraftwerk (Fotos unten) standen die Kleingärten bereits bis auf den Parkplatz hinüber unter Wasser, eine Kleingärtnerin im überschwemmten Garten rief die Polizei!
Die danach eintreffende Feuerwehr machte die Turbine frei. Aber den eingefrorenen Leerschütz öffnete sie nicht, weil sie am Kraftwerk Settele nichts beschädigen wollte („Ich kann doch nicht an einem fremden Kraftwerk herumschrauben” sagte ein Feuerwehrler zu einem Journalisten).  Der Wasserstand im Kanal ging zwar zurück, kam’s dann aber erneut und dicke.

Betreiberin Settele und ihre Hilfskraft hätten diese Überschwemmungen durch Öffnen des Leerschütz und sachgerechtes Eisnen verhindern können!

Auch heute sind Kraftwerksbetreiber verpflichtet, Überschwemmungen und Eisgang zu verhindern!

Hier eine historische Bekanntmachung der Stadt Augsburg

Vorschriften über das Eisnen in den städtischen Werkkanälen

1. Das Eisnen in den Werkkanälen obliegt den Wasserwerkbesitzern.

2. Bei großer Kälte, rauhen Ost- und Nordwinden, großem Schneefall und plötzlichem Tauwetter ist dem Eisgang ununterbrochene Aufmerksamkeit zuzuwenden; bei starkem Eisgang sind sogleich die Pansterräder und Leerschützen aufzuziehen, die Wasserrechen und die Leerschußöffnungen vom Eise freizuhalten; besonders zur Nachtzeit auch darauf zu achten, dass sich die Rechen und Leerschußöffnungen nicht mit Eis verstopfen.

3. Bei Eisverstopfungen und dadurch verursachtes Anschwellen des Wassers vor dem Werke sind sogleich die nächsten Oberlieger und Anlieger , sowie sämtliche Unterlieger zu verständigen, damit dieselben die geeigneten Vorkehrungen treffen ...

4. Die zum Eisnen nötigen Geräte sind zu beschaffen und in brauchbarem Zustande zu erhalten.

5. Den Anordnungen des städtischen Bauamtspersonals über Wasserführung und Eisnen ist sofort Folge zu leisten.

6. Das mit der Bedienung der Wasserwerke beschäftigte Personal ist auf Einhaltung der Vorschriften Ziff. 2 - 5 fortgesetzt aufmerksam zu machen.

7. Wenn ein Wasserwerkbesitzer die ihm bezüglich des Eisnens oder der Wasserführung obliegenden Arbeiten oder sonstigen Vorkehrungen auszuführen unterläßt, werden dieselben sofort auf Kosten des Säumigen durch das Stadtbauamt ausgeführt. Der schuldige Wasserwerkbesitzer haftet für allen durch seine Unterlassung herbeigeführten Schaden.

8. Muß wegen Wassermangels zeitlich eine Minderung des Wassers in einzelnen Kanälen eintreten, so hat sich jeder Wasserwerksbesitzer den Anordnungen des Stadtbauamtes zu fügen; Beschwerde an den Stadtrat bleibt vorbehalten.

Bemerkung: Eine geregelte Wasserführung sowie die Verhütung von Eisverstopfungen und Überschwemmungen wird durch genaue Einhaltung obiger Vorschriften bedingt.

 

Montag 6.2.2012 - wieder Überschwemmungen und großer Katastropheneinsatz am Lochbach

Es stand wieder alles unter Wasser, besorgte Anwohner mehrerer Wohnhäuser alarmierten erneut Polizei und Feuerwehr.

 

 

 

oben: die Feuerwehr beim Kraftwerk 6.2.2012 rechts: der Lochbach am Ob. Krautgartenweg tritt übers Ufer

unten: vor einem betroffenen Wohnhaus rauschte das Wasser, Fotos von der Terrasse aus aufgenommen, es laufen 180 000 Liter Wasser pro Minute über (bei normaler Wassermenge von 3 kbm/sec im Kanal)

 

Bei -20°C sind alle Kraftwerke normalerweise aus dem Stau.
Das Tiefbauamt hätte das Wasser im Kanal vorübergehend ablassen können, als sich die Feuerwehr mit Eispickeln abmühte.

Feuerwehrsprecher Friedhelm Bechtel wird am 6.2.2012 in der Augsburger Allgemeine mit den Worten zitiert: „Die Gartenhäuser befinden sich in einem Überschwemmungsgebiet, die Eigentümer wüßten, dass sie mit Hochwasser rechnen müßten.”
An einem regulierten Kanal gibt’s kein Hochwasser und folglich kein Überschwemmungsgebiet! Es sollte wohl pressewirksam vertuscht werden, dass die Kraftwerksbetreiberin ihre Pflichten versäumt hat.  

unten: die südlichen Kleingärten stehen erneut unter Wasser

 

 

 

 

 

Anlieger mußten erneut Justiz bemühen

Es wurde wieder Strafanzeige erstattet. Der Staatsanwalt ermittelte gem. § 313 StGB wegen Herbeiführen von Überschwemmung gegen die Kraftwerksbetreiberin und die Hilfskraft. Beide mußten schließlich einsehen, dass es keinen Freispruch für herbeigeführte Überschwemmungen gibt. Ihr Verschulden war erwiesen. 
Das Strafverfahren endete nach zwei Jahren am Landgericht, eingest.gem. § 153 StPO. Demnach dürfen keine Überschwemmungen durch Vereisung des T 2 mehr passieren. Die Betreiberin sollte ihren Leerschütz lieber öffnen (siehe oben: Vorschriften über das Eisnen). bevor wieder alles einfriert. 

Ein Dampfstrahler als Gegenleistung für Feuerwehr-Großeinsatz?

Nach den Überschwemmungen spendete Kraftwerksbetreiberin Settele der Berufsfeuerwehr Augsburg einen Dampfstrahler, den der damalige Ordnungsreferent Volker Ullrich (CSU) entgegennahm.

 

Feuerwehrchef Frank Habermeir, Feuerwehrsprecher Friedhelm Bechtel und Referent Volker Ullrich lachen mit Steuerberater Walter Settele auf dem Pressefoto in die Kamera - Zeitungsartikel "Mit 150 Grad heißem Wasser gegen das Eis", Augsburger Allgemeine, 15. März 2012, von Ines Lehmann. Schuld am Eisgang seien lt. Artikel “die eisigen Temperaturen”. Vom Versagen der Kraftwerksbetreiber natürlich kein Wort ...

Auf den Brief der betroffenen Anlieger antwortete Ordnungsreferent Ullrich nie!    

Es blieben Fragen offen:

    Was kosteten die zwei großen Feuerwehreinsätze und wer bezahlte sie?

    Warum öffnete die Feuerwehr den eingefrorenen Leerschütz nicht gleich am ersten Tag, wenn das mit einem Dampfstrahler wie geschmiert geht?    

     

Bereits 2009 Überschwemmungen durch vereistes Kraftwerk Settele

 

Am 10. Januar 2009 überschwemmte das Kraftwerk Settele erstmals unser Grundstück und die Kleingartenanlagen flächendeckend.
Das Wasser stand am Morgen bereits vor Wohnhäusern (siehe Luftbild ganz oben). Angeblich bemühte sich die Hilfskraft am Kraftwerk seit 4 Uhr früh, das Wehr von Eis zu befreien. 
Ja wenn er das nicht alleine schafft, dann muß er sich halt Hilfe holen!

Aber erst als betroffene Anwohner ankündigten, die Feuerwehr zu alarmieren, holten Kraftwerksbetreiber Settele die Freiwillige Feuerwehr Haunstetten, die das Wehr dann vom Eis befreien mußte.
 

 

Der Amtsleiter vom Tiefbauamt schrieb später zu diesen Überschwemmungen des T 2 von “unsachgemäßem Kraftwerksbetrieb im Winter (Eisgang)”.

 

 

 

 

Wir plädieren für einen Kraftwerks-Führerschein!

Denn an einem Wasserkraftwerk kann in Augsburg bislang jeder herumpfuschen wie er will. Er muß nichts können und nichts wissen und die zuständigen Sicherheitsbehörden schauen bei Überschwemmungen durch sicherheitswidrigen Betrieb zu, anstatt die Kanal-Schütze zu schließen.

Wer’s nicht kann und nichts versteht, sollte keine Stauanlagen betreiben bzw. bedienen dürfen.

 

 


Shortstory: Die Feuerwehr war da

[Kleine Wasserkraft oft nicht ökologisch!]
[Mit Wasserkraft, da kannst du was erleben!]
[Strafbare Überschwemmungen durch Wasserkraftwerk]
[Wasserschutz frißt Heimat auf]
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[Kanalproblem im Wasserschutzgebiet]
[Schaumiges Wasser im Lochbach]
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Bilder, Texte, Hörstücke © Karin Brandl, Alchima®          Datenschutz